TIPPS & TRICKSBadische ZeitungVerbraucher können die Mitgliedschaft bei einer Online-Partnervermittlung widerrufen. Ähnlich wie bei anderen im Netz gekauften Gütern und Dienstleistungen handelt es sich dabei um einen sogenannten Fernabsatzvertrag, so die Verbraucherzentrale. und weitere »
Quelle: News-Suche von Google und Yahoo